Ein Brief an die Abgeordneten des Hessischen Landtags zum ÖbVI-Gesetz
Ein Brief an die Abgeordneten des Hessischen Landtags zum ÖbVI-Gesetz
Verfasst von: BDVI Landesgruppe Hessen, VDV Landesgruppe Hessen und Ingenieurkammer Hessen
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Hessischen Landtags,
wie wir wissen, werden Sie in der kommenden Plenarsitzung des Hessischen Landtags am 18.07.2023 über das ÖbVI-Gesetz abstimmen. Zu diesem Thema wurde in den vergangenen Monaten sehr viel beraten und kontrovers diskutiert.
Die Anhörung im Wirtschaftsausschuss am 03.05.2023 hat gezeigt, dass sich keiner der dort angehörten Sachverständigen für die vom Ministerium erarbeitete Gesetzesnovelle ausgesprochen hat.
Wenn es nur die Betroffenen selbst oder deren Verbände gewesen wären, welche sich gegen die geplanten Regelungen und die damit einhergehend deutliche Qualitätsabsenkung wenden, könnte man vermuten, dass an der vom Ministerium verbreiteten Meinung, die aktuell zugelassenen ÖbVI wollen nur ihre Pfründe sichern und Konkurrenz verhindern, etwas Wahres dran sein könnte. Stattdessen haben aber unabhängige Personen, wie beispielsweise
- Herr Prof. Dr.-Ing. Joachim Linke, TU-Darmstadt und Vertreter aus der Wissenschaft
- Frau Dr. Karin Hahne, Präsidentin des Verbandes der Freien Berufe in Hessen (VfBH)
- Herr Dr. Martin Kraushaar, Geschäftsführer der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) für die Planungsbeteiligten am Bau
- Herr Ministerialrat Andre Schönitz, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV), als oberster Repräsentant des amtlichen deutschen Vermessungswesens
deutlich ihre Bedenken in Bezug auf die mit diesem Gesetzesentwurf zu erwartende Qualitätsabsenkung geäußert.
Ausgelöst durch die Anhörung im Wirtschaftsausschuss wurde die Frage der Zulassungsvoraussetzungen in unterschiedlichen Gremien und Institutionen auf Bundesebene diskutiert. Zwischenzeitlich wurde von der AdV eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um die
Zulassungsvoraussetzungen auf Bundesebene zu harmonisieren. Nach unserem Kenntnisstand wird sogar ein Ministerialbeamter aus dem Hessischen Wirtschaftsministerium, welcher die hessische Gesetzesnovelle federführend formuliert hat, in der o.g. Arbeitsgruppe mitwirken. Ohne erkennbare Zwänge das neue hessische ÖbVI-Gesetz auf „Biegen und Brechen“ umsetzen und nicht die Ergebnisse der vielversprechenden Aktivitäten auf Bundesebene abzuwarten zu wollen, stößt in der gesamten Fachwelt auf großes Unverständnis.
Die vorgetragenen Argumente und zahlreiche Verbesserungsvorschläge werden von den Vertretern des Hessischen Wirtschaftsministeriums ignoriert. Der Minister beharrt darauf, das Gesetz möglichst schnell gegen die Empfehlungen der Fachwelt umzusetzen. Hier wird die Chance verwirkt, Nachteile des Föderalismus zu überwinden.
Wir erlauben uns gegenüber allen Vertretern des Hessischen Landtags unsere Verwunderung und Verärgerung zum Ausdruck zu bringen, dass ein etabliertes Gesetz mit dem hochkomplexen Beamtenrecht für die Zulassung von freiberuflich tätigen ÖbVI überfrachtet und über die Köpfe der betroffenen Branche sowie gegen die einhellige Meinung der Sachverständigen vom Landtag beschlossen werden soll.
Die Erkenntnis, dass sowohl der Wunsch des Berufsstandes, den hohen Qualitätsstandard der ÖbVI zu erhalten, als auch die bundesweiten Bemühungen für eine Harmonisierung der Zulassungsvoraussetzungen von der Politik ignoriert werden, dürfte die zurzeit allseits beklagte Politikverdrossenheit weiter fördern. Wir appellieren an alle Vertreter des Hessischen Landtags, so wie es zwischenzeitlich von einigen Abgeordneten signalisierte wurde, das bestehende Gesetz unverändert um 2-3 Jahre zu verlängern. Damit wäre die Möglichkeit gegeben, nach Abschluss der bundesweiten Abstimmungen ein modernes Gesetz auf den Weg zu bringen.
Gezeichnet und unterschrieben von:
Dipl.-Ing. Jörg Mathes
ÖbVI
Dipl.-Ing. Bernd Sack
Vorsitzender BDVI Landesgruppe Hessen Vorsitzender VDV Landesgruppe Hessen
Dipl.-Ing. (FH) Peter Starfinger
Geschäftsführer Ingenieurkammer Hessen
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