Rohbaukosten und Gebäudeeinmessung
INHALTSVERZEICHNIS
- Rohbaukosten und Gebäudeeinmessung
- Was sind Rohbaukosten?
- Wie werden die Rohbaukosten berechnet?
- Lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Architekten?
- Was ist der bei der Gebäudeeinmessung zu beachten?
- Wie hängen Rohbaukosten und Gebäudeeinmessung miteinander zusammen?
- Wie kann ich die Vermessung und Kostenermittlung durchführen?
Rohbaukosten und Gebäudeeinmessung
Der größte Kostenpunkt beim Hausbau sind die Rohbaukosten, auf die zwischen 40 % und 50 % der Gesamtkosten entfallen. Daher ist es für Bauherren wichtig, neben Positionen wie dem Grundstückspreis auch den Rohbaupreis zu kennen. Hier sollten Sie keine Kosten sparen, denn ein Rohbau „vergisst nie“ – er stellt die Basis des Hauses dar. Eine weitere wichtige Aufgabe beim Hausbau ist die abschließende Gebäudeeinmessung, die im Bundesland Hessen Pflicht ist.
In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die Rohbaukosten und ihre Berechnung, die Unterstützung durch Architekten / ein Vermessungsbüro sowie der Kosten im Zusammenhang mit der Gebäudeeinmessung. Zudem gehen wir auf hoheitliche Vermessungen (Katastervermessungen) ein, die durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchgeführt werden können. Zu guter Letzt verraten wir Ihnen, wie Sie bei der Gebäudeeinmessung und Ermittlung der Rohbaukosten am besten vorgehen.
Was sind Rohbaukosten?
Der Rohbau muss präzise und gründlich sein, denn für den späteren Gebäudezustand ist er sehr wichtig. Viele Bauherren unterschätzen Kosten und Aufwand des Rohbaus, was in empfindlich hohen Folgekosten, Reparaturen und Verzögerungen resultieren kann. Der Rohbau beinhaltet nicht nur den Bau der Wände und des Dachs, sondern auch die folgenden Arbeiten, die von den jeweils spezialisierten Gewerken durchgeführt werden:
- Einrichtung und Sicherung der Baustelle, inklusive Gerüste und Baugrubensicherungen
- Arbeiten zur Vorbereitung der Erde
- Tiefbau und Entwässerung des Grundstücks
- Maurerarbeiten
- Betonarbeiten
- Zimmermannsarbeiten (Dachstuhl)
- Architektenhonorar
- Planung der Treppen
- Klempnerarbeiten
- Abdichtung des Rohbaus
All diese Aufgaben ziehen Rohbaukosten mit sich. Die Maurer- und Betonarbeiten machen jeweils etwa 15% der Gesamtkosten für den Bau aus, während für Erdarbeiten, Tiefbau, Zimmermannarbeiten und Dach- sowie Klempnerarbeiten jeweils etwa 5% der Gesamtkosten entfallen. Auch der Schornsteinbau fällt mit ca. 2% der Gesamtkosten ins Gewicht.
Wie werden die Rohbaukosten berechnet?
Die Rohbaukosten hängen von der Größe des geplanten Gebäudes ab. Schon bevor diese genau feststeht, können Sie anhand von Richtwerten eine grobe Schätzung vornehmen. Für jedes Bundesland gibt es dafür eine Tabelle, die Richtwerte für die Rohbaukosten pro umbautem Kubikmeter der Bruttogeschossfläche vorgibt. Hier finden Sie eine Übersicht der Rohbau-Richtwerte für Hessen:
https://www.buck-vermessung.de/wp-content/uploads/2020/02/festsetzung-rohbaukosten-hess-staatsanzeiger-2018.pdf
Alternativ können Sie die Kosten überschlagen, indem Sie von einem Durchschnitt von 500 bis 800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche ausgehen. Für ein Haus mit einer Wohnfläche von 140 Quadratmetern können Sie grob gesagt mit Rohbaukosten in Höhe von 70.000 bis 112.000 Euro rechnen. Die Kosten sind unter anderem von der Lage und von den gewählten Baumaterialien abhängig.
Lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Architekten?
Eindeutig ja! Denn um als Bauherr einen Bauantrag stellen zu können, brauchen Sie einen Architekten bzw. einen Bauvorlageberechtigten. Zudem kann die Zusammenarbeit mit einem Architekten dazu beitragen, die Rohbaukosten zu senken. Somit amortisieren sich die Kosten für den Architekten schnell und Sie erhalten professionelle Unterstützung bei allen nötigen Entscheidungen.
Ein Architekt kann bereits bei der Planung Ihres Neubaus Kostenfallen identifizieren und passende, günstigere Alternativen vorschlagen. Zudem sind Architekten darauf spezialisiert, Ihnen schon in der Planungsphase eine realistische Einschätzung der Gesamtkosten zu geben. So vermeiden Sie es, sich finanziell zu verschätzen.
Was ist der bei der Gebäudeeinmessung zu beachten?
Nach Fertigstellung Ihres Gebäudes ist die Gebäudeeinmessung (auch als Schlusseinmessung bekannt) Pflicht. Im Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz ist dies im §21 geregelt. Die Vermessung dient der Fortführung des Liegenschaftskatasters, das einen landesweiten, aktuellen Nachweis aller Grundstücke und Gebäude in Deutschland enthält. In Kombination mit dem Grundbuch dient das Liegenschaftskataster in allen deutschen Bundesländern als Sicherung des Eigentums an Grund und Boden. Als Eigentümer erhalten Sie nach erfolgter Einmessung Verkehrs- und Kreditfähigkeit.
Diese Gebäudeteile des (Roh)Baus sind einmessungspflichtig:
- Überdachte bauliche Anlagen für den Schutz von Menschen, Tieren und Gegenständen
- Gebäude zur Produktion von Gütern
- Wintergärten
- Unterkellerte Terrassen
- Garagen, Carport und Gartenhäuser ab 20 m²
- massive Anbauten an Wohngebäuden
- Gebäude außer Orts ab 50 m²
Wie hängen Rohbaukosten und Gebäudeeinmessung miteinander zusammen?
Als Eigentümer eines Gebäudes ist es Ihre Verantwortung, die Gebäudeeinmessung in Auftrag zu geben. Die Kosten für die Gebäudeeinmessung richten sich nach der Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL). Grundlage der Berechnung sind die Rohbaukosten.
Sollten Bauherren es versäumen, die Gebäudeeinmessung zu beauftragen, gilt es als sehr wahrscheinlich, dass sie vom Amt für Bodenmanagement oder einem ÖbVI angeschrieben und dazu aufgefordert werden.
Binnen einer Frist von 21 Tagen hat man die Möglichkeit, eine andere Vermessungsstelle zu beauftragen, die dann ein halbes Jahr Zeit hat, die Einmessung durchzuführen. Bei Untätigkeit wird nach Fristablauf „von Amtswegen“ eingemessen.
Wie kann ich die Vermessung und Kostenermittlung durchführen?
Um als Bauherr auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie schon bei der Planung des Baus Experten wie Architekten / Vermessungsbüros hinzuziehen. Diese helfen Ihnen bei der Ermittlung der Rohbaukosten, bei der Planung und Umsetzung des Rohbaus sowie bei Regelungen wie der Gebäudeeinmessung. Da viele Bauherren nicht wissen, dass die Einmessung in Hessen Pflicht ist, kommt es häufig zu unerwarteten Kosten.
Gern übernehmen wir als ÖbVI Ihre Gebäudeeinmessung, wie auch alle weiteren notwendigen Vermessungen. Zudem erhalten Sie bei uns alle wichtigen Informationen rund um das Thema. Wir sind für Sie da – kontaktieren Sie uns einfach für Ihre Fragen, die wir gerne beantworten!
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