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Unser Vermessungsbüro steht Ihnen vom ersten Bauplan bis zur Fertigstellung Ihres Gebäudes bei jeder Bauphase zur Seite.

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Vermessung für jeden Bauabschnitt – Präzision trifft Expertise

Vom ersten Bauplan bis zur Fertigstellung des Gebäudes – buck Vermessung unterstützt Sie während jeder Bauphase, steht Ihnen rechtlich und wirtschaftlich beratend zur Seite und bietet einen kompletten Rundum-Service.

Unser Vermessungsbüro nutzen für die Präzisionsmessung und die Auswertungsberechnung modernstes Equipment. Durch unsere qualifizierte Ausbildung und unseren Qualitätsstandard können unsere Mitarbeiter Ihnen in beratender Funktion problemorientierte Lösungen anbieten, diese messtechnisch realisieren, die Ergebnisse auswerten und bewerten.

Fragen – wann und warum muss ich mein Grundstück vermessen lassen fallen unter den Begriff Katastervermessung. Das ist ein Sammelbegriff hoheitlicher, also staatlich autorisierter, Vermessungsleistungen. Diese Vermessungen darf nur das entsprechende Bundesland oder ein vom Land bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ausführen.

Wenn der Grenzverlauf Ihres Grundstücks unklar ist oder die Grenzmarken (z.B. Grenzsteine) fehlen, können Sie im Rahmen eines Grenzfeststellungsverfahrens die für Ihr Grundstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte in die Örtlichkeit übertragen lassen.

Ein Flurstück kann auf Antrag oder von Amts wegen in mehrere Teilflächen zerlegt werden. Die neuen Grenzpunkte sowie deren geometrische Verbindung werden im Rahmen eines Grenzfestlegungsverfahrens bestimmt. Grenzpunkte werden auf Antrag vor Ort durch Grenzmarken dauerhaft abgemarkt.

Wird ein Gebäude neu errichtet oder im Grundriss verändert, müssen Sie als Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer bis zur Rohbaufertigstellung die Gebäudeeinmessung und die anschließende Fortführung des Liegenschaftskatasters veranlassen.

Wie berechnet sich die Nutzfläche? Was ist die Wohnfläche? Die Flächenermittlung für gewerblich genutzte oder vermietete Gebäude und Verkaufsflächen im Einzelhandel (MF-GIF 2023) und die Wohnflächenberechnung nach DIN 227 ist ein wesentlicher Faktor für die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie.

Häufig wird eine Flächenermittlung bei technischen Aspekten der Due Diligence benötigt. Wir arbeiten mit aktueller, moderner und zuverlässiger Technologie wie etwa 3D-Laserscanning, Punktwolken und können Ihnen Flächenermittlung nach MF-GIF 2023 oder DIN 277 sowie Bestandsplänen in 2D / 3D erstellen. So helfen wir Ihnen bei der Kalkulation der zu erwartenden Mieteinnahmen.

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