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Bescheinigungen

Sie brauchen eine Bescheinigung oder Genehmigung für Ihren Bau oder Ihr Grundstück? Wir machen das für Sie.

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absteckbescheinigung, feinabsteckung

 

Absteckbe­scheinigungen gem. §75 Abs. 2 ­ der Hessischen Bauordnung

vermessungsplan

 

Bescheinigung der Überein­stimmung des zeichnerischen Teil des Bebau­ungsplans mit der Liegen­schaftskarte

grenzpunkt, grenzstein, grenzmarkierung

 

Grenzbe­scheinigungen (Grenzatteste)

bescheinigung

 

Höhen­bescheinigung

vermessungspunkt

 

Unbedenklich­keitsbeschein­igung / Teilungs­genehmigung

Sie brauchen eine Bescheinigung oder Genehmigung für Ihren Bau oder Ihr Grundstück? Wir machen das. Zum Beispiel benötigen Sie für die wirksame Teilung eines Grundstücks gemäß § 7 der Hessischen Bauordnung eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Diese wird auch als Teilungsgenehmigung oder bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeitserklärung bezeichnet und von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder dem Amt für Bodenmanagement ausgestellt.

Ob die Teilung eines Grundstücks eine Genehmigung voraussetzt, wird nach § 8 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch Satzung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bestimmt. Wenn Sie als Eigentümer ihr Grundstück oder ein Gebäude teilen möchten, benötigen Sie nach § 19 des Baugesetzbuches eine Teilungsgenehmigung.

Danach erhalten Sie dann die Abgeschlossenheitsbescheinigung, die zusammen mit aktuellen Bauplänen und dem Lageplan für eine notarielle Teilungserklärung benötigt wird, um einen Eintrag im Grundbuch zu erreichen.