Grenzbescheinigungen (Grenzatteste)
Grenzbescheinigungen (Grenzatteste) dienen als Nachweis, auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist und beinhalten die Information, dass die Richtlinien für Grundstücksgrenzen eingehalten wurden. Sie werden üblicherweise von einer Vermessungsbehörde, bzw. einem Katasteramt ausgestellt.
Nach dem Katastergesetz sind Grundstückseigentümer dazu verpflichtet Gebäude vermessen zu lassen, um den aktuellen Gebäudebestand für die Liegenschaftskarte zu erfassen. Ist der Grundriss bereits im Liegeschaftskalender erfasst, kann das Katasteramt die Grenzbescheinigung auch auf dieser Grundlage ausstellen. Wurde das Gebäude noch nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen, dann muss die Grenzbescheinigung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beantragt werden.
Als Grundlage für die Grenzbescheinigung dient die Gebäudeeinmessung. Grenzbescheinigungen werden häufig von Banken oder Kreditgebern als Beleihungsunterlage gefordert.
Die Abrechnung der Grenzbescheinigung erfolgt nach der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung und ist vom Arbeitsaufwand abhängig. Der Bearbeitungszeitraum beträgt im Durchschnitt bis zu einer Woche und ist abhängig von den vorhandenen Katasterunterlagen.