FLÄCHENERMITTLUNG NACH DIN 277

Die Flächenermittlung, beispielsweise nach DIN 277, von Bauwerken ist die Grundlage für die Ermittlung von Kosten. buck Vermessung unterstützt Sie gerne.

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Flächenermittlung nach DIN 277

Mit der Norm DIN 277 zu „Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken im Hochbau“ wird die Grundfläche von Bauwerken, Wohnungen oder Räumen berechnet. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Grundfläche nach Nutzen eingeteilt wird. Die Flächenermittlung von Bauwerken ist die Grundlage für die Ermittlung von Kosten von Hochbauten und der Nutzungskosten im Hochbau, sowie für Kaufpreise und Mietpreise (Mietflächenermittlung/ Wohnflächenermittlung).

Die Einteilung der Grundflächen nach DIN 277

Nach DIN 277 wird in Grundflächen des Bauwerks, Rauminhalte des Bauwerks und Grundflächen des Grundstücks unterschieden. Die Flächenermittlung nach DIN 277 nimmt eine Einteilung in Brutto-Grundfläche (BGF), Konstruktions-Grundfläche (KGF), Netto-Raumfläche (NRF) und Netto-Raumfläche plus Trennwand-Grundfläche (NGF) vor. 

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Wie berechnet sich die Bruttogrundfläche?

Die Brutto-Grundfläche (BGF) bezeichnet die Gesamtfläche aller Grundrissebenen des Bauwerks und setzt sich aus der Netto-Raumfläche und der Konstruktions-Grundfläche zusammen. Sie umfasst das gesamte Außenmaß des Gebäudes. Konstruktionsflächen sind keine Wohnflächen und bezeichnen die Fläche von aufgehenden Bauteilen, wie Stützen und Mauern.

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Nutzungsflächen, Technische Funktionsflächen und Verkehrsflächen nach DIN 277

Weiterhin werden der Netto-Raumfläche unterschiedliche Funktionen zugeordnet. Zur Netto-Raumfläche zählen nach DIN 277 Nutzungsflächen, Verkehrsflächen und Technikflächen. Die Nutzungsfläche (NUF) beschreibt den Anteil der Grundfläche, den Mieter oder Gewerbetreibende tatsächlich für ihre Zwecke nutzen können.

Welche Räume zählen zur Nutzungsfläche?

Für die Nutzungsfläche wurden diverse Nutzungsarten definiert, dazu zählen: Wohnen und Aufenthalt, Büroarbeit, Produktion, Lagern und Verkaufen. Heizungsräume, Lüftungsanlagen, Stromversorgung und andere Betriebsräume werden als Technikflächen (TF) gewertet. Als Verkehrsflächen (VF) zählen Eingänge, Treppenhäuser, Fahrzeugverkehrsflächen oder Flure. Wenn ein Bauprojekt aus mehreren abgrenzbaren Bauabschnitten oder Bauwerken besteht, dann werden die Grundflächen jeweils getrennt bestimmt.

Wann wird die Fläche nach DIN 277 ermittelt?

Die Flächenermittlung nach DIN 277 ist nicht zwingend notwendig und muss vertraglich vereinbart werden. Bei Wohngebäuden wird nach wie vor noch oft auf die Wohnflächenverordnung (WoFlV) zurückgegriffen. Für die Flächenberechnung zur Vermietung gewerblicher Räume dient auch die gif-Richtlinie MF-GIF.