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Katastervermessung

Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) für das Land Hessen dürfen wir alle hoheitlichen Vermessungen wie  Gebäudeeinmessung, Zerlegungsvermessung oder Grenzfeststellung für Sie durchführen.

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Gebäude­einmessung

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Grenzfest­stellung / Grenzanzeige

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Zerlegungs­vermessung

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Betreuung von Umlegungsverfahren

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Straßenschluss­vermessung

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Kommunen

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Projektentwickler

Wann und warum muss ich mein Grundstück vermessen lassen? Der Begriff Katastervermessung ist ein Sammelbegriff hoheitlicher, also staatlich autorisierter, Vermessungsleistungen. Diese Vermessungen darf nur das entsprechende Bundesland oder ein vom Land bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ausführen.

Wenn der Grenzverlauf Ihres Grundstücks unklar ist oder die Grenzmarken (z.B. Grenzsteine) fehlen, können Sie im Rahmen eines Grenzfeststellungsverfahrens die für Ihr Grundstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte in die Örtlichkeit übertragen lassen.

Ein Flurstück kann auf Antrag oder von Amts wegen in mehrere Teilflächen zerlegt werden. Die neuen Grenzpunkte sowie deren geometrische Verbindung werden im Rahmen eines Grenzfestlegungsverfahrens bestimmt. Grenzpunkte werden auf Antrag vor Ort durch Grenzmarken dauerhaft abgemarkt.

Wird ein Gebäude neu errichtet oder im Grundriss verändert, müssen Sie als Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer bis zur Rohbaufertigstellung die Gebäudeeinmessung und die anschließende Fortführung des Liegenschaftskatasters veranlassen.