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Grenzfeststellungen und Grenzanzeigen

GRENZFESTSTELLUNG & GRENZANZEIGE

Als ÖbVI Vermessungsbüro unterstützen wir Sie gerne den tatsächlichen Verlauf Ihrer Eigentumsgrenze festzustellen oder anzuzeigen.

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Grenzfeststellung / Grenzanzeige

Besteht über den tatsächlichen Verlauf einer Eigentumsgrenze Unklarheit, ist entweder eine Grenzanzeige oder eine Grenzfeststellung notwendig, um eventuelle unangenehme Auseinandersetzungen mit den Nachbarn oder auch spätere Baustopps zu vermeiden.

Die Grenzfeststellung ist eine hoheitliche Vermessung und regelt rechtsverbindlich die Herstellung und Abmarkung der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzpunkte. Das Ergebnis der Grenzfeststellung erhalten die Eigentümer und Beteiligten per Bescheid (Grenzfeststellungs- und Abmarkungsbescheid). 

Die Grenzanzeige ist eine formlose, aber nicht weniger genaue Herstellung und Anzeige des rechtlichen Grenzverlaufs eines Grundstückes mittels temporären Markierungen wie Holzpflöcken oder Farbsprühern (je nach Beschaffenheit des Untergrundes). Eine Grenzanzeige wird beispielsweise dann empfohlen, wenn Grenzeinrichtungen wie Zäune, Mauern, Hecken oder Ähnliches errichtet werden sollen oder auch beim Bau von Garagen auf Grenze.

Grenzfeststellung

Eine Grenzfeststellung ist Teil der Katastervermessung und erfolgt auf Antrag der Eigentümer des betroffenen Grundstückes.

In ein Grenzfeststellungsverfahren können nur Grenzpunkte einbezogen werden, die bereits im Liegenschaftskataster nachgewiesen sind.
Eine Grenzfeststellung beinhaltet die vermessungstechnische Untersuchung der betreffenden Grenzpunkte in der Örtlichkeit und setzt voraus, dass für die Grenzuntersuchung ein maßgebender Katasternachweis zur Verfügung steht.

Ist der Katasternachweis nach sachverständiger Beurteilung für die vorzunehmende Grenzuntersuchung nicht maßgebend, können sich sämtliche betroffene Eigentümer unter sachverständiger Moderation der Vermessungsstelle auf einen örtlichen Verlauf der rechtmäßigen Grundstücksgrenze einigen. Diese Einigung stellt einen Grenzfeststellungsvertrag dar. Die Vermessungsstelle sorgt dafür, dass es nicht zu einer  willkürlichen Änderung des Grenzverlaufs kommt.

Sollte es zu keiner Einigung kommen und ein Grenzfeststellungsvertrag scheitert, sind die Eigentümer durch die Vermessungsstelle auf den Rechtsweg nach §920 BGB zu verweisen (Grenzscheidungsklage), was in einer Niederschrift dokumentiert wird. Das Grenzfeststellungsverfahren endet in dem Fall damit, dass die betreffende Grenze im Liegenschaftskataster fortan als „nicht feststellbare Grenze“ und die betreffenden Flurstücke unter neuen Nummern geführt werden.

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Anlässe zur Grenzfeststellung

Für die Beauftragung einer Grenzfeststellung kann es unterschiedliche Anlässe geben. Dazu gehören zum Beispiel bevorstehende Baumaßnahmen in Grenznähe bei unklarem Grenzverlauf.

Bei der Aufteilung neuer Baugrundstücke veranlasst die Stadt oder Gemeinde oft eine Grenzfeststellung mittels bleibenden Grenzmarkierungen, um den Bauherren ihr Grundstück in der Örtlichkeit aufzeigen zu können.

Auch wenn vorhandene Grenzmarken zerstört oder verändert wurden, werden die Abmarkungen durch die Vermessungsstelle in einem Grenzfeststellungsverfahren erneuert.

Ablauf der Grenzfeststellung

Nachdem Eigentümer und Kostenträger des betreffenden Grundstückes den schriftlichen Auftrag zur Grenzfeststellung erteilt haben, werden sie über den Termin der Vermessungsarbeiten schriftlich oder telefonisch informiert, um bei Bedarf ebenfalls vor Ort sein zu können. 

Bei der Grenzfeststellung werden die Grenzen untersucht und mit den bereits vorliegenden Unterlagen und Vermessungsrissen des Liegenschaftskatasters verglichen. 

Gibt es keinen Katasternachweis oder sind die Angaben widersprüchlich, kann sich in der Örtlichkeit mit den beteiligten Eigentümern unter fachkundiger Moderation der Vermessungsstelle auf den wahrscheinlichsten Grenzverlauf geeinigt werden. Auf Wunsch können die festgestellten Grenzpunkte örtlich abgemarkt werden.

Was ist ein Grenztermin?

Sind die Vermessungsarbeiten abgeschlossen, können die Eigentümer des Grundstückes durch die Vermessungsstelle zu einem örtlichen Grenztermin geladen werden oder auch schriftlich über die neuen Grenzen und ggf. deren Abmarkung informiert werden.

In einer Urkunde (Grenzniederschrift) werden Anerkennungserklärungen der Eigentümer ausgestellt. Damit ist die Grenze unveränderlich und sowohl für Grundstückseigentümer als auch deren nachfolgende Besitzer rechtlich verbindlich.

Was kostet eine Grenzfeststellung in Hessen?

Die Kosten einer Grenzfeststellung richten sich nach der Gebührenordnung des Landes Hessen, da die Grenzfeststellung eine hoheitliche Aufgabe ist.

Zugrundeliegende Parameter sind z.B. Anzahl der festzustellenden Grenzpunkte, deren Abmarkung und der Bodenrichtwert.

Die Gebühr für eine Grenzfeststellung gemäß Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVW) berechnen wir Ihnen gerne und erstellen Ihnen unverbindlich eine Kostenschätzung. Sprechen Sie uns an!

Wer trägt die Kosten der Grenzwiederherstellung?

Grundsätzlich gilt der Grundsatz, „wer bestellt, der bezahlt“, also zunächst der Antragsteller. Allerdings ist die Kostenübernahme des Grenzfeststellungsverfahrens privatrechtlich zwischen den Beteiligten zu klären. Auch eine Kostenteilung ist dabei möglich.

Vorteile der Grenzfeststellung

Nach der Grenzfeststellung haben die Eigentümer des Grundstückes Rechtssicherheit gegenüber den Grenznachbarn bezüglich der gemeinsamen Grundstücks- bzw. Flurstücksgrenze.

Die Eigentumsrechte am Grund und Boden sind mit der Eintragung im Liegenschaftskataster und Grundbuch gesichert.

Außerdem können die Grenzpunkte vor Ort auf Wunsch dauerhaft durch Grenzmarken gekennzeichnet werden. Eine gesetzliche Abmarkungspflicht besteht allerdings in Hessen nicht.

Grenzanzeige

Im Gegensatz zur Grenzfeststellung ist die Grenzanzeige kein gesetzlich geregeltes Verfahren.

Grenzpunkte können zeitweise durch Holzpflöcke, kleine Bohrlöcher, Eddingstriche, Farbsprüher oder Plastikkegel gekennzeichnet werden. Dies sind jedoch keine rechtskräftigen Abmarkungen (im Vgl. zur Grenzfeststellung) und werden nicht im Liegenschaftskataster geführt, sondern zeigen dem Antragsteller lediglich temporär den Grenzverlauf in der Örtlichkeit an.

Was kostet eine Grenzanzeige?

Eine Grenzanzeige ist keine hoheitliche Aufgabe und wird somit nicht nach der Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen berechnet. Vielmehr werden die Kosten aufgrund des Zeit- und Materialaufwandes kalkuliert und berechnet. In den meisten Fällen ist das die günstigere Alternative zur Grenzfeststellung.

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