Wir können Sie gerne beraten und unterstützen in Fragen der Baulandentwicklung: vom Umlegungsverfahren über die Parzellierung der Flächen bis hin zum Grundstück. Natürlich unterstützen wir Sie auch gerne, wenn einzelne Grundstücke gebildet oder Grenzen wiederhergestellt werden müssen.
Unsere Leistungen:
Bauvorhaben in Kommunen
Auch bei kommunalen Bauvorhaben kommt der Vermessung eine hohe Bedeutung zu. Wir unterstützen Kommunen mit unserer Katastertechnischen Betreuung von Umlegungsverfahren und der Parzellierung, nehmen Grundstücksteilungen und Grenzfeststellungen vor.
Katastertechnische Betreuung von Umlegungsverfahren in Kommunen
Umlegungsverfahren sind öffentlich-rechtliche Grundstückstauschmaßnahmen mit dem Ziel Grundstücke je nach Nutzen neu zu ordnen. Bei der Erschließungsumlegung werden bis dahin nicht geeignete Grundstücke in der Kommune baureif gemacht. Es kommt zu einer Neuordnungsumlegung, wenn der Bebauungsplan ein bereits bebautes Gebiet betrifft. Dabei ist es wichtig einen Ausgleich für die Eigentümer zu schaffen. Das bedeutet, dass der Wert des Grundeigentums ersetzt werden muss. Dies geschieht entweder durch Ausgleichsflächen oder über die Auszahlung der Differenz. Kann die Gemeinde dem Eigentümer nur ein höherwertiges Grundstück anbieten, so hat er die Differenz zu zahlen.
Im Falle von Katastertechnischen Umlegungsverfahren bieten wir für kleine sowie für große Projekte eine komplette vermessungstechnische Betreuung. Diese umfasst die katastertechnische Zerlegung des Gebiets in Bauparzellen, wie auch die Entwurfsvermessung und die baurechtliche Betreuung. Auch übernehmen wir baubegleitende Vermessungen und die Anfertigung der Lagepläne für Kommunen.
Grenzfeststellungen in Kommunen
Grenzfeststellungen sind ebenfalls Teil der Katastervermessung und regeln rechtsverbindlich die Herstellung, bzw. Überprüfung von vorhandenen Grundstücksgrenzen in Kommunen. Durch die auf der Grenzfeststellung aufbauende Grenzanzeige wird der rechtliche Grenzverlauf eines Grundstücks markiert. Dies ist notwendig, falls entlang der Grenze Zäune oder Mauern geplant sind, aber auch um sicherzustellen, dass die Grenzabstände der Gebäude auf dem Grundstück zum Nachbargrundstück eingehalten werden.
Zu Beginn der Vermessungen zur Grenzfeststellung werden alle betroffenen Grenznachbarn schriftlich informiert. Darauf folgen die Grenzvermessungen, deren Ergebnisse mit den Daten im Kataster verglichen werden. Sollte es zu Widersprüchen kommen, werden die Grenzen neu ermittelt. Die vermessenen Grenzen sind für alle Grundstückseigentümer verbindlich und werden bei der Katasterbehörde registriert.
Neben Vermessungsarbeiten zur Grenzfeststellung umfassen unsere Leistungen auch das Setzen von Grenzanzeigen und umfassende Beratungstätigkeiten.