Straßenschlussvermessung
Die Straßenschlussvermessung gehört zu den hoheitlichen Aufgaben der Katastervermessung. In der Regel wird sie nach der Fertigstellung einer Verkehrsanlage durchgeführt. Dabei sind nicht nur einfache Straßenbauten, sondern auch Radwege, Umgehungen, Verbreiterungen und Kreisel mit inbegriffen. In erster Linie sollen Grenzpunkte und verwendete Flächen neu vermessen werden, so dass das Kataster und das Grundbuch aktualisiert werden können.
Straßenschlussvermessungen in Hessen
Da während des Straßenausbaus oftmals Verkehrsflächen aus Teilflächen von Anliegergrundstücken verwendet werden müssen, führt der Bauherr (hier meist die Stadt oder Gemeinde) Verhandlungen mit den Eigentümern über diese Flächen und die Entschädigungen, die den Wegfall des Grundstücks ausgleichen sollen.
So können durch die Straßenschlussvermessung Restflächen, auch Arrondierungsflächen genannt, entstehen. Diese können nach den Bauarbeiten und abschließenden Vermessungsarbeiten von Anliegern erworben werden.
Beim örtlichen Vermessungstermin haben Eigentümer der Grundstücke die Möglichkeit, sich zu Grenzverläufen und Abmarkungen neuer Grenzen zu äußern. Grenzpunkte, die durch die Baumaßnahmen nicht mehr vorhanden oder nicht mehr am richtigen Ort sind, werden ersetzt bzw. erneuert.
ÖbVI Leistungen von buck Vermessung
Für die Straßenschlussvermessung werden Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure wie Dipl.- Ing. Oliver Buck von buck Vermessung benötigt. Als beliehene Freiberufler erfüllen ÖbVI hoheitliche Aufgaben für den Staat und sind damit funktional einer Behörde gleichgestellt (siehe auch BDVI). Die Gebühren der Straßenschlussvermessung sind nach der VwKostO-MWEVW geregelt.