Für eine erfolgreiche Planung von kleinen und großen Bauprojekten sind die technischen Grundlagen entscheidend. Unser Vermessungsbüro unterstützen Sie gerne bei der Zusammenstellung aller katastertechnischen, eigentumsrechtlichen und technischen Grundstücksinformationen.
Unsere Leistungen:
Unsere Leistungen für Projektentwickler
Wir beraten Sie bei der Projektentwicklung und schaffen die Grundlage für einen reibungslosen Ablauf bei Ihrem Bauvorhaben. Bei Bauvorhaben gibt es nicht nur einige Vorschriften und Gesetze zu beachten. Es müssen auch genaueste Vermessungen vorgenommen werden, um die in der Baugenehmigung festgesetzten Richtlinien einzuhalten.
Deswegen unterstützen wir Projektentwickler bei ihrem Bauvorhaben und stehen Ihnen bei Fragen rund um Planungsunterlagen zur Verfügung und übernehmen die baubegleitende Vermessung.
Unsere Leistungen für Projektentwickler umfassen die Bestandsplanerstellung und Digitalisierung von Bestandsplänen, Vermessung und Erstellung des Liegenschaftsplans zum Bauantrag sowie Gebäudeabsteckungen und Mietflächenaufmaße.
Wir sind nicht nur Vermessungsexperten, sondern konnten in den letzten Jahren viele Erfahrungen im Bereich Projektentwicklung sammeln. Deswegen stehen wir Projektentwicklern mit unserem ganzen Erfahrungsschatz und neuester Messtechnik bei ihrem Bauvorhaben zur Verfügung.
Bestandsplanerstellungen für Projektentwickler
Um langfristig die Ergebnisse von Vermessungen auswerten zu können, braucht es eine genaue Dokumentation von Daten und digitale Bestandspläne. Digitale Bestandspläne geben ein genaues Bild von den Gegebenheiten vor Ort. Nach den Vermessungsarbeiten stellen wir die Grundrisse von Gebäuden in technischen Plänen dar und überarbeiten bereits vorhandene Bestandsunterlagen. Zu unseren Leistungen zählt ebenfalls das vektorisieren von Plänen und Zeichnungen in 2D oder in 3D, wodurch sie auch langfristig weiterverarbeitet werden können.
Liegenschaftspläne zum Bauantrag
Basierend auf den Daten des Liegenschaftskatasters, werden im Liegenschaftsplan zum Bauantrag Lage- und Höheninformationen festgehalten. In ihm wird die Stellung eines zu bauenden Gebäudes festgehalten sowie alle Nachbarschaftsgrundstücke. Der Liegenschaftsplan zum Bauantrag ist unerlässlich für Projektentwickler und ein wichtiger Bestandteil der Bauvorlagen gemäß §60 der Hessischen Bauordnung (HBO).
Im Rahmen des Liegenschaftsplans prüft ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, ob die vorhandenen Nachbargrundstücke und Nachbargebäude in der Liegenschaftskarte verzeichnet sind und misst nicht vorhandene Gebäude aus, um diese in den Liegenschaftskataster einzutragen. Durch die direkte Zusammenarbeit mit einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur können Architekten und Bauherren von Anfang an Fehler und unnötigen Kostenaufwand vermeiden.
Gebäudeabsteckungen für Projektentwickler
Gebäudeabsteckungen sind ein wichtiger Aspekt für die Planung und Umsetzung von Bauvorhaben. Sie gewährleisten die Einhaltung von Gebäudemaßen und Grenzabständen. Gemäß §65 der Hessischer Bauordnung (HBO) übernehmen wir die Grobabsteckungen und Feinabsteckungen bei Ihrem Bauvorhaben und stehen Ihnen auch während der Umsetzung vermessungstechnisch zur Seite.
Gebäudeeinmessungen
Nach der Fertigstellung eines Gebäudes muss gemäß §21 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes die Gebäudeeinmessung, auch Schlusseinmessung genannt, erfolgen. Diese dient nicht nur der Überprüfung sondern auch der Fortführung des Liegenschaftskatasters.
Sobald ein Gebäude auf einem Grundstück erbaut wird oder sich der Grundriss verändert, sind Projektentwickler, bzw. Eigentümer gesetzlich verpflichtet das Gebäude einmessen zu lassen. Alle Gebäude unterliegen dieser Verpflichtung, abgesehen von Behelfsbauten oder Gebäuden und Anbauten mit einer Grundrissfläche von weniger als 10m². Das gilt für alle überdeckten baulichen Anlagen, auch für Garagen, Terrassen oder Wintergärten.
Mietflächenaufmaße
Wir bieten außerdem Leistungen im Bereich Flächenermittlung für gewerblich genutzte oder vermiete Gebäude und Verkaufsflächen im Einzelhandel. Für die Flächenermittlung haben sich die Richtlinien MF/G für gewerbliche Räume und MF/V für die Flächenermittlung von Verkaufsflächen im Einzelhandel durchgesetzt.
Diese Richtlinien entsprechen der Wohnflächenberechnung nach DIN 277, bei der die Grundfläche in Verkehrsflächen, Technische Funktionsflächen und Nutzflächen eingeteilt wird.